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Die Signatur einer UG (haftungsbeschränkt)

Für die UG gilt alles, was für die GmbH gilt — und eine Vorschrift zusätzlich, die klein aussieht und regelmäßig abgemahnt wird: der Rechtsformzusatz muss vollständig dastehen.

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Keine Rechtsberatung. Diese Seite erklärt, was die genannten Vorschriften verlangen, damit Sie wissen, wonach Sie fragen müssen. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Rechtsform und Eintragung ab und ändert sich. Lassen Sie eine reale Signatur prüfen.

Der Zusatz ist nicht optional

§ 5a Abs. 1 GmbHG verlangt, dass die Unternehmergesellschaft in der Firma die Bezeichnung «Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)» oder «UG (haftungsbeschränkt)» führt. Der Klammerzusatz gehört dazu.

Weggelassen oder zu «UG» verkürzt, entsteht der Eindruck einer Gesellschaft mit dem Stammkapital einer GmbH. Genau davor soll der Zusatz warnen, und deshalb ist sein Fehlen mehr als ein Schönheitsfehler: die Rechtsprechung hat daraus eine persönliche Haftung des Handelnden abgeleitet, und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlenden Zusatzes sind verbreitet.

Was das für die Signatur heißt

Der vollständige Firmenname mit dem vollständigen Zusatz, jedes Mal. Nicht «Nordwind UG», sondern «Nordwind UG (haftungsbeschränkt)». Auch dann, wenn es lang ist und die Zeile umbricht — der Umbruch ist ein Layoutproblem und das Fehlen ein Rechtsproblem.

Wenn die Zeile zu lang wird, gehört der Firmenname in den Pflichtblock unten bei 11 Pixel, und oben steht Ihr Name. Der Pflichtblock muss vollständig sein, nicht prominent.

Alles Übrige wie bei der GmbH

§ 35a GmbHG gilt unverändert: Rechtsform, Sitz, Registergericht, HRB-Nummer und alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Bei einer UG ist der Geschäftsführer oft der einzige Gesellschafter, was die Angabe nicht entbehrlich macht.

Nach der Umwandlung in eine GmbH

Wenn die Rücklagen ausreichen und die UG in eine GmbH umgewandelt wird, ändern sich Firma und Rechtsform mit der Eintragung. Ab diesem Tag ist «UG (haftungsbeschränkt)» in der Signatur falsch — und weil niemand die Signatur für einen Teil des Umwandlungsvorgangs hält, bleibt sie oft monatelang stehen.

Setzen Sie den Signaturwechsel auf dieselbe Liste wie Briefpapier und Website.

Die Größe des Blocks

Firmenname mit vollem Zusatz, Sitz, Registergericht, HRB und ein Geschäftsführer: drei Zeilen, etwa 250 Byte als reiner Text. Bei einem Verlauf von zwanzig Nachrichten sind das 5 KB — weit unter der Grenze von 102 KB, ab der Gmail die Konversation abschneidet.

Warum der Zusatz überhaupt existiert

Die UG kann mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Der Zusatz «haftungsbeschränkt» warnt den Geschäftsverkehr davor, dass hinter der Gesellschaft möglicherweise sehr wenig Vermögen steht — er ist eine Informationspflicht gegenüber dem Vertragspartner, keine Formalie.

Genau deshalb wiegt sein Fehlen schwerer, als es aussieht: wer ihn weglässt, nimmt dem Gegenüber die Information, die die Rechtsform überhaupt begründet.

Auch im E-Mail-Absendernamen

Die Pflicht betrifft den Geschäftsbrief. Der Absendername im Mailprogramm ist kein Geschäftsbrief, und dort wird der volle Zusatz oft weggelassen, weil er lang ist. Das ist zulässig, solange er im Nachrichtentext vollständig steht — aber es lohnt sich, an beide Stellen zu denken, denn der Absendername ist das Erste, was der Empfänger sieht.

Häufige Fragen

Darf ich in der Signatur nur «UG» schreiben?

Nein. § 5a GmbHG verlangt den Zusatz «(haftungsbeschränkt)». Sein Fehlen ist abmahnfähig und die Rechtsprechung hat daraus eine persönliche Haftung des Handelnden abgeleitet.

Gilt § 35a GmbHG auch für die UG?

Ja, unverändert: Rechtsform, Sitz, Registergericht, HRB und alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vornamen.

Was, wenn die Zeile zu lang wird?

Dann gehört der Firmenname in den kleinen Pflichtblock unten. Vollständigkeit geht vor Prominenz.

Was ändert sich bei Umwandlung in eine GmbH?

Ab der Eintragung ist der UG-Zusatz falsch. Setzen Sie die Signatur auf dieselbe Änderungsliste wie Briefpapier und Website.