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Die Signatur eines Freiberuflers

Für Freiberufler ist die rechtliche Antwort kurz: § 37a HGB gilt nicht. Damit wird die Signatur zu einer freien Entscheidung — und die interessantere Frage ist, was sie leisten soll.

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Keine Rechtsberatung. Diese Seite erklärt, was die genannten Vorschriften verlangen, damit Sie wissen, wonach Sie fragen müssen. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Rechtsform und Eintragung ab und ändert sich. Lassen Sie eine reale Signatur prüfen.

Warum § 37a nicht greift

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG — Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer, Programmierer je nach Ausgestaltung — betreiben kein Handelsgewerbe und sind keine Kaufleute. Sie sind nicht im Handelsregister eingetragen, also gibt es keine Firma, keine HRA-Nummer und kein Registergericht anzugeben.

Was trotzdem gilt

Für Dienstleister sieht die Dienstleistungs-Informationspflichten- Verordnung vor, dass bestimmte Angaben leicht zugänglich sein müssen: Name, Anschrift, Kontaktdaten, und bei reglementierten Berufen die Berufsbezeichnung, die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen.

«Leicht zugänglich» heißt nicht «in jeder E-Mail». Es genügt in der Regel, diese Angaben auf der Website vorzuhalten und in der Signatur darauf zu verlinken. Wer keine Website hat, hat in der Signatur den einzigen Ort.

Reglementierte Berufe

Bei Kammerberufen kommen eigene Regeln der jeweiligen Berufsordnung hinzu, und die sind nicht einheitlich. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Architekten unterliegen jeweils ihrer eigenen Kammer, deren Vorgaben zu Berufsbezeichnung und Kammerzugehörigkeit von Bundesland zu Bundesland abweichen können.

Wenn Sie einem solchen Beruf angehören: die maßgebliche Liste hat Ihre Kammer, nicht diese Seite.

Was die Signatur leisten sollte

Ohne Pflichtblock bleibt Platz für das, was tatsächlich wirkt. Für einen Freiberufler sind das drei Dinge: die Disziplin statt eines Titels, eine Telefonnummer, und ein Link — zu Referenzen, zur Terminbuchung, oder zur Website mit den DL-InfoV-Angaben.

Geschäftsführer oder Inhaber sagt, was Sie sind. Fachübersetzerin für Patentrecht sagt, ob man Sie brauchen kann.

Die Nummer international

Schreiben Sie +49 170 1234567, nicht 0170 1234567. Freiberufliche Arbeit läuft überdurchschnittlich oft über Landesgrenzen, und eine national geschriebene Nummer ist aus dem Ausland nicht wählbar. Das Pluszeichen kostet nichts und macht die Nummer überall gültig.

Größe

Vier Zeilen Text ohne Bild sind unter 400 Byte. Mit einem Logo, das bei 80 Pixel Anzeigebreite mit 160 Pixel exportiert und unter 10 KB gehalten wird, bleibt die Signatur bei etwa 10 KB — klein genug, dass auch ein langer Mandatsverlauf nicht an die Grenze von 102 KB stößt, ab der Gmail abschneidet.

Partnerschaftsgesellschaft: dann gilt mehr

Schließen sich Freiberufler zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammen, wird die Gesellschaft ins Partnerschaftsregister eingetragen — und damit entstehen Angabepflichten, die dem einzelnen Freiberufler fehlen: Name der Partnerschaft mit dem Zusatz «Partnerschaft» oder «PartG», Sitz, das Registergericht und die Registernummer.

Bei der PartG mbB kommt der Haftungsbeschränkungszusatz hinzu, und er muss vollständig geführt werden — dieselbe Logik wie beim UG-Zusatz.

Was in der Signatur bleiben sollte, wenn Sie eine Website haben

Die DL-InfoV-Angaben gehören dorthin; in der Signatur genügt eine Zeile Impressum oder Rechtliche Hinweise mit einem Link. Das hält den Fuß kurz und die Angaben an einem Ort, an dem Sie sie ändern können, ohne dass jeder Mitarbeitende seine Signatur anfassen muss.

Häufige Fragen

Gilt § 37a HGB für Freiberufler?

Nein. Freiberufler betreiben kein Handelsgewerbe, sind keine Kaufleute und stehen nicht im Handelsregister.

Was verlangt die DL-InfoV?

Name, Anschrift, Kontaktdaten und bei reglementierten Berufen Berufsbezeichnung, Kammer und berufsrechtliche Regelungen — leicht zugänglich, meist über die Website.

Muss ich meine Kammer in der Signatur nennen?

Das richtet sich nach Ihrer Berufsordnung, die je nach Kammer und Bundesland abweicht. Die maßgebliche Liste hat Ihre Kammer.

Was gehört stattdessen hinein?

Die Disziplin statt eines Titels, eine international geschriebene Telefonnummer und ein Link. Mehr braucht es nicht.